Mittwoch 8 Oktober 2008
Abgestorbenes und abgeschnittenes Holz darf nicht im Garten liegen bleiben, weil sich darin holzzerstörende Pilze, Krankheitserreger und Schädlinge ansiedeln, die sich seuchenhaft vermehren und auf gesundes Holz ausschwärmen. Deshalb werden auch Misteln, Baumschwämme, Krebswunden, tote Äste, alte Borke, Herbstlaub, abgekratzte Flechten und Moose verbrannt.
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